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A C H T U N G !
Dies ist eine Seite der alten Internetpräsenz des Gymnasiums Wildeshausen mit Stand vom Schuljahr 2011/2012.
Sie erfüllt ausschließlich einen dokumentatorischen Zweck.
Die aktuelle Homepage findet man unter www.gymnasium-wildeshausen.de


Schulordnung des Gymnasium Wildeshausen

Präambel

Im Gymnasium Wildeshausen verbringen täglich mehr als 1000 Menschen unterschiedlichen Alters einen großen Teil ihres Tages, um miteinander zu lernen und zu arbeiten.

Das bedeutet, fachliches Wissen zu erweitern , und auch zu lernen, miteinander tolerant umzugehen und das eigene Verhalten zu überdenken.

Damit das gelingt, müssen wir

Die folgenden Regeln, die sich aus diesen Voraussetzungen und Zielen ableiten lassen, bilden die gemeinsame Grundlage für den Umgang miteinander und geben eine Hilfestellung für die Verhaltensweise eines jeden Einzelnen.

Wertschätzung und Offenheit

   Alle Beteiligten nehmen einander in ihren jeweiligen Eigenschaften, Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten ernst. Was Einzelne zum gemeinsamen Ziel beitragen, verdient Respekt.

Damit Vertrauen untereinander entstehen kann , ist es wichtig,

Erläuterungen:

   Handys, MP-3-Player und ähnliche Medien unterbrechen Lernprozesse und lenken vom Geschehen im unmittelbaren Umfeld – im Unterricht oder in der Pause – ab.
Aus diesem Grund gilt:

Sicherheit

   Damit ein Gefühl von Sicherheit entstehen kann, ist es wichtig, dass

Erläuterungen:

   Ansprechpartner sind:

  • bei Verletzungen, Unfällen und Diebstählen
  1. die jeweils zuständige Lehrkraft
  2. Frau Lalla, Frau Jakobs und Frau Dunker im Sekretariat
  • bei Konflikten innerhalb der Klasse
  1. die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer
  2. die Streitschlichter
  • bei Konflikten im Pausenbereich
  1. die aufsichtführende Lehrkraft
  2. die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer
  3. die Streitschlichter
  • bei Konflikten zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern
  1. der SV-Beratungslehrer/die SV-Beratungslehrerin
  2. bei Unterrichtsfächer betreffenden Problemen die jeweiligen Fachobleute

Privateigentum:

Sicherheitsregeln und Gebote:

Bedürfnisse

Damit alle in ihren Bedürfnissen respektiert werden, ist es wichtig, dass

Erläuterungen:

   Die Lehrkraft, die vor Beginn einer großen Pause Unterricht in einer Klasse hatte, schließt die Stunde pünktlich und wartet, bis die Schüler/innen die Klasse verlassen haben. Während der großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof , in der Bibliothek oder auf der Schulstraße, zu der der Gang durch die Naturwissenschaften NICHT gehört, auf.

   Die Lerngruppe, die am Ende des Vormittags als letzte einen Unterrichtsraum benutzt, sorgt dafür, dass alle Stühle hoch gestellt werden.

Ausstattung

   Das Schulgebäude und -gelände und die gesamte Ausstattung sollen sorgsam behandelt werden.
Also ist es wichtig, dass

Erläuterungen:

   Um die Teppichfußböden zu schonen, werden Heißgetränke und Speisen nicht in den Räumen mit Teppichboden verzehrt. Kaugummireste, benutzte Füllfederpatronen und Abfälle werden immer gleich in die bereitstehenden Plastikbehälter gebracht.

   In den Unterrichtsräumen für Naturwissenschaften und Informatik gelten die dort ausgehängten Regeln.

   Die Sporthalle und der Sportplatz dürfen nur zusammen mit der zuständigen Lehrkraft betreten werden; bei trockener Witterung warten die Schülerinnen und Schüler auf dem Hartplatz neben dem Eingang der Sporthalle, bei Schlechtwetter im Eingangsraum der Halle. Turnschuhgang und Sporthalle dürfen nur mit Turnschuhen betreten werden. Auf dem Sportplatz werden Stollenschuhe nur in Ausnahmefällen zugelassen.

   Ansprechpartner bei Schäden sind:

  1. im Schulgebäude und in den Außenanlagen: die Hausmeister
  2. bei mobilen technischen Geräten (Tageslichtschreiber, CD- und Kassettenabspielgeräte) und bei Computeranlagen: Herr Böker

Verfahren bei Regelverletzungen

Wir gehen davon aus, dass sich alle an die Regeln halten. Bei Verstößen gibt es abgestufte Maßnahmen, die von einer Ermahnung bis letztendlich zum Schulverweis gehen können.

Wenn Schülerinnen oder Schüler an Handlungen beteiligt sind, mit denen Gewalt ausgeübt wird, können sie sofort aus dem Unterricht ausgeschlossen werden. Ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden verständigt und aufgefordert sie abzuholen. Eine solche Maßnahme kann auch ohne vorherige Klärung des genauen Sachverhaltes ergriffen werden.

Bei grober Fahrlässigkeit im Umgang mit Schuleigentum haftet die Schülerin/der Schüler bzw. seine/ihre Eltern.

Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Handys, MP-3-Playern und ähnlichem gilt: Das Gerät kann von der Lehrkraft ins Geschäftszimmer gebracht werden. Bei allen minderjährigen Schülerinnen und Schülern kann es nur von Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler können das Gerät am nächsten Tag abholen.
Weitere Maßnahmen sind: Ermahnen, Schilder an den Eingangstüren, Berücksichtigung bei Klassenregeln, Thematisierung am Elternabend, Selbstverpflichtungen (Bsp.: Um Lernerfolg, Gespräche und Kontakte und die Sicherheit aller Beteiligten zu unterstützen, verzichten wir in der Schule auf Handys, MP-3-Player und ähnliche Geräte.)

Ein besonderes Augenmerk gilt der Drogenprävention. Wenn Schülerinnen oder Schüler des Gymnasiums Wildeshausen rauchen, führt das dazu,

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