A C H T U N G !
Dies ist eine Seite der alten Internetpräsenz des Gymnasiums Wildeshausen mit Stand vom Schuljahr 2011/2012.
Sie erfüllt ausschließlich einen dokumentatorischen Zweck.
Die aktuelle Homepage findet man unter www.gymnasium-wildeshausen.de
Schulordnung des Gymnasium Wildeshausen
Präambel
Im Gymnasium Wildeshausen verbringen täglich mehr als 1000 Menschen unterschiedlichen Alters einen großen Teil ihres Tages, um miteinander zu lernen und zu arbeiten.
Das bedeutet, fachliches Wissen zu erweitern , und auch zu lernen, miteinander tolerant umzugehen und das eigene Verhalten zu überdenken.
Damit das gelingt, müssen wir
- einander mit Wertschätzung und Offenheit begegnen,
- dafür sorgen, dass sich jeder sicher fühlen kann,
- die Bedürfnisse der anderen respektieren,
- die Ausstattung unserer Schule so behandeln, dass wir sie optimal nutzen können.
Die folgenden Regeln, die sich aus diesen Voraussetzungen und Zielen ableiten lassen, bilden die gemeinsame Grundlage für den Umgang miteinander und geben eine Hilfestellung für die Verhaltensweise eines jeden Einzelnen.
Wertschätzung und Offenheit
Alle Beteiligten nehmen einander in ihren jeweiligen Eigenschaften, Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten ernst. Was Einzelne zum gemeinsamen Ziel beitragen, verdient Respekt.
Damit Vertrauen untereinander entstehen kann , ist es wichtig,
- das eigene Verhalten daran auszurichten, was eine gute Lern- und Gesprächsatmosphäre ermöglicht,
- Konflikte offen anzusprechen,
- Kritik sachlich vorzutragen,
- Kritik anzunehmen,
- anderen fair und tolerant zu begegnen und alles zu unterlassen, was zu Ausgrenzung führt,
- bei schulischen und privaten Problemen Hilfe anzubieten,
- diese Hilfe auch anzunehmen.
Erläuterungen:
Handys, MP-3-Player und ähnliche Medien unterbrechen Lernprozesse und lenken vom Geschehen im unmittelbaren Umfeld – im Unterricht oder in der Pause – ab.
Aus diesem Grund gilt:
- In Unterrichtsräumen sind sie auszuschalten.
- In den Pausen sollen sie nicht genutzt werden.
Sicherheit
Damit ein Gefühl von Sicherheit entstehen kann, ist es wichtig, dass
- jeder die Augen und Ohren offen hält,
d.h. sich verantwortlich fühlt für andere und gegebenenfalls bei entstehenden Konflikten schlichtend eingreift,
- die Ansprechpartner bekannt sind, an die man sich in Problemsituationen wenden kann,
- Privat- und Schuleigentum respektiert wird,
- Sicherheitsregeln und Verbote allgemein bekannt sind und jeder dafür sorgt, dass sie beachtet werden.
Erläuterungen:
Ansprechpartner sind:
- bei Verletzungen, Unfällen und Diebstählen
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- die jeweils zuständige Lehrkraft
- Frau Lalla, Frau Jakobs und Frau Dunker im Sekretariat
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- bei Konflikten innerhalb der Klasse
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- die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer
- die Streitschlichter
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- bei Konflikten im Pausenbereich
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- die aufsichtführende Lehrkraft
- die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer
- die Streitschlichter
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- bei Konflikten zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern
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- der SV-Beratungslehrer/die SV-Beratungslehrerin
- bei Unterrichtsfächer betreffenden Problemen die jeweiligen Fachobleute
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Privateigentum:
- Wertgegenstände werden nicht in die Schule mitgebracht. Dinge wie Geld, Handy und Schlüssel sind in den Schließfächern - falls vorhanden - keinesfalls aber in den Taschen und Mänteln, die in den Garderoben aufgehängt werden, aufzubewahren.
- Zweiradfahrzeuge sind abzuschließen.
Sicherheitsregeln und Gebote:
- Messer, Schlag- und Schusswaffen, Spreng- und Feuerwerkskörper sowie explosive Stoffe dürfen nicht in die Schule oder zu schulischen Veranstaltungen mitgebracht werden.
- Um im Winter Unfälle zu vermeiden, werden keine Eisbahnen angelegt und wird nicht mit Schnee geworfen.
- Fahrräder werden vormittags nur im Fahrradkeller untergestellt, nachmittags werden die Fahrradständer an der Sporthalle benutzt.
- Pausenhöfe dürfen nicht befahren werden, vorhandene Radwege sind unbedingt zu nutzen.
- Drogen und Alkohol sind grundsätzlich verboten.
- An den Bushaltestellen können Drängeleien zu gefährlichen Situationen führen. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich hinter den Absperrungen in Reihen anstellen, so dass niemand zu Schaden kommt.
- Bei Feueralarm bleiben Mappen, Mäntel und Jacken im Schulgebäude, Fenster und - nach Verlassen des Raumes - Türen werden geschlossen; die Schülerinnen und Schüler verlassen ruhig mit der Lehrkraft, die sie gerade unterrichtet, die Schule durch den für die Klasse vorgesehenen Ausgang oder Notausgang und stellen sich klassenweise auf dem Hartplatz neben der Sporthalle auf, wo umgehend die Vollzähligkeit überprüft wird. Ist eine Klasse unbeaufsichtigt, so wird sie bei Feueralarm von einer Lehrkraft einer benachbarten Klasse mitbetreut. Einzelne Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt des Feueralarms nicht am Unterricht teilnehmen, müssen sich ebenfalls sofort auf den Sammelplatz begeben.
Bedürfnisse
Damit alle in ihren Bedürfnissen respektiert werden, ist es wichtig, dass
- man sich in den Pausen und Freistunden im Schulgebäude leise verhält, um andere nicht beim Lernen zu stören. Das Forum ist während der Unterrichtsstunden kein Aufenthaltsbereich. Zum Toben und Lärmen steht der Schulhof zur Verfügung,
- der Unterricht pünktlich beginnt und endet,
- der Arbeitsplatz bzw. die Klassenräume aufgeräumt hinterlassen werden. Das ist notwendige Voraussetzung für die Arbeit der Reinigungskräfte und nachfolgender Lerngruppen.
Erläuterungen:
Die Lehrkraft, die vor Beginn einer großen Pause Unterricht in einer Klasse hatte, schließt die Stunde pünktlich und wartet, bis die Schüler/innen die Klasse verlassen haben. Während der großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof , in der Bibliothek oder auf der Schulstraße, zu der der Gang durch die Naturwissenschaften NICHT gehört, auf.
Die Lerngruppe, die am Ende des Vormittags als letzte einen Unterrichtsraum benutzt, sorgt dafür, dass alle Stühle hoch gestellt werden.
Ausstattung
Das Schulgebäude und -gelände und die gesamte Ausstattung sollen sorgsam behandelt werden.
Also ist es wichtig, dass
- Gegenstände ihrem Zweck gemäß genutzt werden,
- man einen eventuell entstandenen Schaden sofort meldet, damit dieser möglichst schnell wieder behoben werden kann,
- sich alle für die Erhaltung verantwortlich fühlen.
Erläuterungen:
Um die Teppichfußböden zu schonen, werden Heißgetränke und Speisen nicht in den Räumen mit Teppichboden verzehrt. Kaugummireste, benutzte Füllfederpatronen und Abfälle werden immer gleich in die bereitstehenden Plastikbehälter gebracht.
In den Unterrichtsräumen für Naturwissenschaften und Informatik gelten die dort ausgehängten Regeln.
Die Sporthalle und der Sportplatz dürfen nur zusammen mit der zuständigen Lehrkraft betreten werden; bei trockener Witterung warten die Schülerinnen und Schüler auf dem Hartplatz neben dem Eingang der Sporthalle, bei Schlechtwetter im Eingangsraum der Halle. Turnschuhgang und Sporthalle dürfen nur mit Turnschuhen betreten werden. Auf dem Sportplatz werden Stollenschuhe nur in Ausnahmefällen zugelassen.
Ansprechpartner bei Schäden sind:
- im Schulgebäude und in den Außenanlagen: die Hausmeister
- bei mobilen technischen Geräten (Tageslichtschreiber, CD- und Kassettenabspielgeräte) und bei Computeranlagen: Herr Böker
Verfahren bei Regelverletzungen
Wir gehen davon aus, dass sich alle an die Regeln halten. Bei Verstößen gibt es abgestufte Maßnahmen, die von einer Ermahnung bis letztendlich zum Schulverweis gehen können.
Wenn Schülerinnen oder Schüler an Handlungen beteiligt sind, mit denen Gewalt ausgeübt wird, können sie sofort aus dem Unterricht ausgeschlossen werden. Ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden verständigt und aufgefordert sie abzuholen. Eine solche Maßnahme kann auch ohne vorherige Klärung des genauen Sachverhaltes ergriffen werden.
Bei grober Fahrlässigkeit im Umgang mit Schuleigentum haftet die Schülerin/der Schüler bzw. seine/ihre Eltern.
Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Handys, MP-3-Playern und
ähnlichem gilt: Das Gerät kann von der Lehrkraft ins Geschäftszimmer gebracht
werden. Bei allen minderjährigen Schülerinnen und Schülern kann es nur von Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler können das Gerät am nächsten Tag abholen.
Weitere Maßnahmen sind: Ermahnen, Schilder an den Eingangstüren, Berücksichtigung bei Klassenregeln, Thematisierung am Elternabend, Selbstverpflichtungen (Bsp.: Um Lernerfolg, Gespräche und Kontakte und die Sicherheit aller Beteiligten zu unterstützen, verzichten wir in der Schule auf Handys, MP-3-Player und ähnliche Geräte.)
Ein besonderes Augenmerk gilt der Drogenprävention. Wenn Schülerinnen oder Schüler des Gymnasiums Wildeshausen rauchen, führt das dazu,
- dass beim ersten Vorfall Klassenlehrer/in und Eltern informiert werden, ein Eintrag in die Schülerakte erfolgt und ein sozialer Dienst abzuleisten ist,
- beim zweiten Vorfall zusätzlich ein Fragebogen zum Rauchverhalten auszufüllen und ein Gespräch mit der Beratungslehrerin durchzuführen ist,
- beim dritten Vorfall eine Klassenkonferenz einberufen wird, bei der eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme im Rahmen der geltenden Bestimmungen ergriffen wird.
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